Schnitzler

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>> Vorausschauend zu planen – auch wenn
es auf und ab geht: darin sind wir erfahren. <<

>> Wir begleiten unsere Mandanten durch
das Labyrinth des Steuerrechts. <<

>> Mit uns geraten Sie nicht ins Schwimmen.
Unser Ziel: immer festen Boden unter den Füßen. <<

>> Wachstum soll zu Stabilität führen,
deshalb geben wir auch mal eine unbequeme Antwort. <<

Jahresabschluss

Das Erstellen von verständlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen ist selbstverständlich. Neben den reinen Erstellungsarbeiten achten wir auf individuelle Optimierung durch das Ausüben von Wahlrechten handels- und steuerrechtlicher Art.

Da der Jahresabschluss für sich alleine nur bedingt aussagefähig ist, erstellen wir gerne einen Bericht über unsere Arbeit und geben Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Darstellung von Mehrjahresvergleichen und eine grafische Aufbereitung des Berichts gehört dazu.

Gegenüber Banken ist ein solcher aussagefähiger Bericht unverzichtbar im Hinblick auf ein gutes Rating und damit verbundenen günstigeren Darlehenskonditionen.

Sofern nach dem Kreditwesengesetz verlangt, nehmen wir auch eine Plausibilitätsbeurteilung des Jahresabschlusses vor und berichten hierüber mittels eines Erstellungsberichtes.